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Recyclinghöfe führen Kleinmengen-Pauschale ein
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Recyclinghöfe führen Kleinmengen-Pauschale ein

Pauschalpreis bis 40 Kilogramm bei Altholz, Bauschutt, Grünabfall und Sperrmüll

25.03.2019
Die Wetterauer Recyclinghöfe führen ab April eine pauschale Gebühr für Mengen bis 40 Kilogramm bei Altholz, Bauschutt, Grünabfall und Sperrmüll ein.  Die Wetterauer Abfallwirtschaft reagiert damit auf Auflagen der Eichbehörde. Das Eichgesetz schreibt für die auf bis zu sechs Tonnen ausgelegten Waagen der Recyclinghöfe eine Mindestlast von 40 Kilogramm vor. „Es handelt sich um keine Gebührenerhöhung, die bisherigen Kilopreise gelten unverändert weiter“, betont der für die Abfallwirtschaft zuständige Kreisbeigeordnete Matthias Walther. 

Der Hintergrund der Gebührenänderung:  Das Eichgesetz ist verschärft worden. Toleranzen sind weggefallen. „Die Wetterauer Abfallwirtschaft ist verpflichtet, das Eichgesetz einzuhalten. Anfang 2018 hat das Eichamt Gießen bemerkt, dass wir auch  Kleinmengen unter 40 kg kilogenau abrechnen, dies ist nach Eichrecht nicht zulässig. Die Eichbehörde hat daher Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet“, erläutert Dr.  Roth, der Leiter der Wetterauer Abfallwirtschaft. Bei den auf bis zu sechs Tonnen ausgelegten Waagen der Recyclinghöfe beträgt die per Eichfaktor ermittelte Mindestlast 40 Kilogramm. 

Die Abfallgebühr in Euro pro Tonne bleibt unverändert. Nun wird für Mengen bis 40 Kilogramm ein Pauschalbetrag erhoben: Für Altholz aus dem Innenbereich 3,30 Euro,  für Altholz aus dem Außenbereich 6,60 Euro, für Bauschutt 2 Euro, für Grünabfall 2 Euro und für Sperrmüll 6 Euro. Ab 40 Kilogramm werden der Pauschalbetrag zzgl. der entsprechenden Kg-Gebühr nach tatsächlich ermitteltem Gewicht über 40 Kg abgerechnet. Damit wird es für Anlieferungen ab etwa 33 kg günstiger als bisher. Auf dem Recyclinghof in Rosbach wird vorübergehend aus eichtechnischen Gründen abweichend abgerechnet. Auskunft über die in Rosbach geltenden Pauschalen gibt der Magistrat der Stadt.

Die Wetterauer Recyclinghöfe erheben künftig eine Pauschale für Kleinmengen.

„Von der neuen Kleinmengen-Pauschale sind die meisten Kunden nicht betroffen“, stellt Dr. Roth fest. „Weit über die Hälfte unserer Kunden liefern Mengen über 40 Kilogramm an. Für die Wetterauer Abfallwirtschaft erhoffen wir uns auch ein Umdenken beim Verhalten der Anlieferer/-innen. Wir empfehlen den Kunden/-innen möglichst nicht mehr mit jeder Kleinmenge die Recyclinghöfe anzufahren, sondern, sofern es möglich ist, Abfälle zu sammeln und erst dann anzuliefern wenn eine größere Menge zusammengekommen ist. Dies spart auch Zeit und Sprit.“ 

Für kleine Mengen Grünabfall wie Grasschnitt und Laub sei ohnehin die Biotonne sinnvoller und ökologischer als eine wöchentliche Fahrt zum Recyclinghof. „Wer noch keine Biotonne hat, sollte sich eine anschaffen“, schlägt Dr. Roth vor. Die Wetterauer Abfallwirtschaft strebt eine 100-prozentige Haushaltsabdeckung mit Biotonnen an. 

 „Außer der leider notwendig geworden Einführung der Pauschale für Kleinmengen bis 40 Kilogramm ändert sich an unseren Gebühren nichts. Es bleibt auch dabei, dass viele Abfälle kostenlos an unseren Recyclinghöfen angenommen werden“, betont Dr. Roth. Kostenfrei können Altkleider, CDs und DVDs, Druckerpatronen und Tonerkartuschen, Elektroaltgeräte, Gerätebatterien, Flach- und Hohlglas, Korken, LED- und Energiesparlampen, Leichtverpackungen, Metallschrott sowie Papier, Pappe und Kartons an allen Recyclinghöfen abgegeben werden. Die Höfe in Büdingen, Butzbach, Echzell, Friedberg, Gedern, Nidda, Niddatal, Ortenberg und Rosbach nehmen darüber hinaus auch Hartkunststoffe aus Polyethylen (PE) und Polypropylen (PP) kostenlos an.

 

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